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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2012 - 4 L 114/12   

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https://dejure.org/2012,21725
OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2012 - 4 L 114/12 (https://dejure.org/2012,21725)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.07.2012 - 4 L 114/12 (https://dejure.org/2012,21725)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - 4 L 114/12 (https://dejure.org/2012,21725)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • 3me-rechtsanwaelte.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GO LSA § 8 Nr. 2 S. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Vorschreiben eines Anschlusszwangs und Benutzungszwangs durch die Gemeinde im eigenen Wirkungskreis durch Satzung für die Grundstücke ihres Gebietes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2012 - 4 L 114/12
    Eine solche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit oder zur Fortbildung des Rechts klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 - Beschl. v. 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 - jeweils zit. nach JURIS m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2012 - 4 L 114/12
    Schlüssige Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn mit dem Zulassungsantrag substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt werden, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (so BVerfG, Beschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, zit. nach JURIS).
  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 2575/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2012 - 4 L 114/12
    Eine solche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit oder zur Fortbildung des Rechts klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 - Beschl. v. 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 - jeweils zit. nach JURIS m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 4 K 185/16

    Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgungseinrichtung

    Auch besteht der Anschluss- und Benutzungszwang unmittelbar kraft Satzungsrechts, wenn die Voraussetzungen der §§ 3, 5 KS 2012 erfüllt sind und keine Befreiung erteilt worden ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23. Juli 2012 - 4 L 114/12 - vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17. Mai 2016 - OVG 9 B 24.14 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 22. Juni 2011 - 2 L 261/06 -, jeweils zit. nach JURIS), so dass es für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der §§ 3, 5 KS 2012 nicht ausreicht, ob eine öffentliche Einrichtung zeitlich später gebildet worden ist.
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